Wer sind unsere Auftragsgeber?

 In

Grundsätzlich kann jeder gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachererstellung beauftragen.

Zu unseren Auftraggebern zählen:

  • Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
  • Kommunen Straßenbauämter
  • Finanzbehörden
  • Banken, Bausparkassen, Versicherungen
  • Wohnungsbauunternehmen
  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Steuerberater, Wirtschaftprüfer
  • Immobilienmakler, Hausverwaltungen
  • Privatpersonen
  • u.a.
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