Gutachten

Unser Gutachten....

Alles über Gutachten

I. Zweck der Beauftragung

Die Gutachtenermittlung erfolgt in der Regel zur Ermittlung von Verkehrswerten,
Beleihungs- bzw. Versicherungswerten und dient als Grundlage für:

  • Ankauf oder Verkauf
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Scheidungsangelegenheiten
  • Zwangsversteigerungen
  • bei Mieterhöhungen
  • bei Neuvermietungen von Wohn- und Gewerberäumen
  • Finanzierung
  • Steuerliche Belange
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II. Gutachtenform

Gutachten

Schriftliche Gutachten können in verschiedenen Ausführungsvarianten erstattet werden.

Verkehrswertgutachten in ausführlicher Fassung (Regelfall)

Gutachten mit

  • Umfassenden Beschreibungen der Lage, Art u. Beschaffenheit des
    Grundstücks und der aufstehenden Gebäude sowie der rechtlichen Gegebenheiten
  • Ausführliche Bodenwertermittlung, Ableitung aus Vergleichswerten bzw. Bodenrichtwerten
  • Ausführliche Anwendung des Sach-, Ertrags- und/oder Vergleichswerter- mittlungsverfahren
  • Gesamtbeurteilung und Gegenüberstellung der Daten
  • Ableitung des Verkehrswertes aus dem ermittelten Werten

Diese Gutachtenform ist insbesondere bei komplexen Bewertungsfragen, ausführlichen Erläuterungen der Bewertung sowie bei einer umfangreichen Schadensanalyse unbedingt erforderlich.

In Ausnahmefällen können nach Absprache je nach Zweck der Beauftragung auch Kurzgutachten erstellt werden.

Verkehrswertgutachten in Kurzform (Ausnahme)

  • stichwortartiger Beschreibungen von Grundstück und Objekt
  • enthalten die Bewertungsmethoden (Sach-, Ertrags- und/oder Vergleichswert- verfahren), sowie Ableitung des Verkehrswertes in knapper Beschreibung

Welche Gutachtenform im Einzelfall benötigt wird, ist in einem persönlichen Gespräch unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Bewertungsaufgabe festzulegen.

Sonstiges

Schriftliche Stellungnahme

  • Gutachterliche Stellungnahme in schriftlicher Form

Gutachterliche Beratung

  • Gutachterliche Stellungnahme in mündlicher Form

III. Erforderliche Unterlagen

Im Rahmen der Wertermittlung werden bestimmte Unterlagen standardmäßig benötigt und sollten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Unter anderem:

  • Grundbuchauszug
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskunft über den beitrags- und abgaberechtlichen Zustand des Grundstücks
  • Bauzeichnungen
  • Technische Berechnungen, wie z. B.
    => Brutto-Rauminhalt
    => Brutto-Grundfläche
    => Wohn-/ Nutzflächen
  • bei Wohnungs- bzw. Teileigentum
    => Teilungserklärung
    => Aufteilungspläne
  • Mietaufstellungen bei Renditeobjekten
  • bei Erbbaurechten
    => Erbbaurechtsvertrag
    => Letzte Anpassung des Erbbauzinses

Hierbei dienen die folgenden Checklisten unter Ziffer IV. “Service Downloads“ -je Objektart- lediglich der Orientierung. Häufig liegen dem Auftraggeber nicht immer alle Unterlagen vor.

Welche Unterlagen im Einzelnen zwingend benötigt werden kann in einem persönlichen Gespräch abgeklärt werden.

Nach Absprache sind wir auch gerne bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen behilflich.

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