Gutachten – Zweck der Beauftragung
Gutachten – Zweck der Beauftragung:
Die Gutachtenermittlung erfolgt in der Regel zur Ermittlung von Verkehrswerten,
Beleihungs- bzw. Versicherungswerten und dient als Grundlage für:
- Ankauf oder Verkauf
- Erbschaftsangelegenheiten
- Scheidungsangelegenheiten
- Zwangsversteigerungen
- bei Mieterhöhungen
- bei Neuvermietungen von Wohn- und Gewerberäumen
- Finanzierung
- Steuerliche Belange