Gutachten – Zweck der Beauftragung

 In Aktuelles, Sachverständiger

Gutachten – Zweck der Beauftragung:
Die Gutachtenermittlung erfolgt in der Regel zur Ermittlung von Verkehrswerten
,

Beleihungs- bzw. Versicherungswerten und dient als Grundlage für:

  • Ankauf oder Verkauf
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Scheidungsangelegenheiten
  • Zwangsversteigerungen
  • bei Mieterhöhungen
  • bei Neuvermietungen von Wohn- und Gewerberäumen
  • Finanzierung
  • Steuerliche Belange
error: Der Inhalt der Internetseite ist geschützt! (the content of the website ist protect!)