Kosten – Gutachten

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Gutachten

Das Honorar für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken richtet sich nach dem Wert der Grundstücke. Das Honorar ergibt sich gemäß Honorartabelle (liegt dem Sachverständigenvertrag als Anlage bei) zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

Maßgeblich ist i.d.R. der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen des Verkehrswertes erfolgen (z.B. Abschläge für Mängel/ Schäden, Sanierungs- bzw. Modernisierungsaufwand, ökologische Lasten, Abbruchkosten, ausstehende Erschließungskosten), ist das Honorar auf der Grundlage des nicht wertgeminderten Verkehrswertes zu bemessen.

Sind bei der Bewertung mehrere Objekte zu bewerten, so erfolgt die Honorarrechnung i.d.R. nach den Einzelwerten der Objekte.

Ergeben sich bei der Wertermittlung Besonderheiten, so wird der hierfür erforderliche Mehraufwand durch Honorarrechnung nach der Besonderheit abgegolten.
Besonderheiten können insbesondere vorliegen

  • Wertfeststellung für Rechte, wie für Erbbaurechte, Nießbrauchs- und Wohnrechte sowie sonstige Rechte
  • bei Umlegungen und Enteignungen,
  • bei steuerlichen Bewertungen,
  • für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück,

oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages.

Die Berechnung für das Beschaffen von Unterlagen bzw. das Anfertigen von Materialien erfolgt nach dem Zeitaufwand und nach den tatsächlich anfallenden Gebühren der jeweiligen Ämter/ Behörden.

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