Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines Gutachtens benötigt?
Folgende Unterlagen werden im Regelfall für die Bewertung einer Immobilie benötigt:
Auskünfte von Ämtern und Behörden
- Aktueller Grundbuchauszug
- Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, ggf. auch Liegenschaftsbuch)
- Planungsrechtliche Auskunft (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Landschaftsplan, Satzungen)
- Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Erschließungs- und Anliegerkostenbescheid
Bauunterlagen
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnung der Wohn- bzw. Nutzflächen
- Berechnung der Bruttogrundfläche
- Berechnung des Bruttorauminhalts
- Energieausweis
bei Mietobjekten zusätzlich
-
- Aktuelle Mieterliste mit Nettomieten
- Mietverträge mit Nebenkostenabrechnung
- Aufstellung der Betriebskosten
Sonstiges
- bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich
- Teilungserklärung
- Letzte Verwalterabrechnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre
- bei Erbbaurechten zusätzlich
- Erbbaurechtsvertrag
- Jährlicher Erbbauzins am Bewertungsstichtag
- bei Rechten (Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Rentenrecht, Pflegeverpflichtung) zusätzlich
- Vertragsgrundlage der Eintragung (Eintragungsbewilligungen)
- Geburtsdatum der Berechtigten
- bei Grunddienstbarkeiten (Leitungsrechte, Wegerechte etc.) zusätzlich
- Vertragsgrundlage der Eintragung (Eintragungsbewilligungen)
- Lageplan der betroffenen Teilfläche
Darüber hinaus ist in der Regel eine Einsichtnahme in die städtische Bauakte erforderlich.
Sofern die Unterlagen durch das Büro des Sachverständigen beschafft werden, ist eine Vollmacht des Eigentümers/Handlungsbevollmächtigten erforderlich.